| Kategorie |
Bürolösung |
| Lizenztyp |
SB/OEM Vollversion - Gebrauchte & Geprüfte Software.
Antretungserklärung des Vorbesitzers wird mitgeliefert. |
| Anzahl Lizenzen |
1 Benutzer |
| Sprache(n) |
Deutsch |
| Medium |
CD-ROM |
| Pakettyp |
SB/OEM ohne Umverpackung |
| Plattform |
Windows |
Gebrauchte Software und Lizenzen werden offiziell von Konzernen (Umstrukturierungen / Fusionen) und Einzelunternehmen, sowie in enger Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern erworben. Die Software wurde vom Vorbesitzer erworben, ist dort aber nicht mehr im Einsatz und wurde von dem Computer vollständig entfernt.
Jede gebrauchte Software wird eingehend auf Originalität und Vollständigkeit geprüft. Der Käufer erhält eine vollständige Lizenz mit allen Nutzungsrechten. Der Verkauf der Software und Lizenzen erfolgt nach den Lizenzvorschriften der Hersteller. Umschreibungen der Lizenzen beim Hersteller auf den neuen Lizenznehmer können auf Wunsch veranlaßt werden.
Das BGH bestätigt, daß der Kauf von gebrauchter Software und Lizenzen legal ist. Nach dem Wortlaut der Sonderregelung des § 69c Nr. 3 S.2 UrhG, der speziell für Computer-Programme gilt, kann der Hersteller der Software nicht darüber bestimmen, an wen und zu welchem Preis eine Software nach dem Erwerb durch den Erstkäufer weiterverkauft wird.
Der Bundesgerichtshof hat am 06.07.2000 in einem Urteil (Az.: 1 ZR 244/97) entschieden, dass die von einigen Herstellern gewünschte Bindung so genannter "OEM"-Software an bestimmte Hardware unzulässig ist und auch OEM-Software grundsätzlich frei gehandelt werden darf.
Infos zum Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs
- Das Urteil Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000 (Az.: 1 ZR 244/97)
- Die Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs
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